RL 2000/35/EG ; Art 234 Abs 1 EG
Die RL 2000/35/EG kann in einer Rechtsstreitigkeit zwischen Privatpersonen keine unmittelbare Wirkung entfalten und ermöglicht nicht, die Aufwendungen für die Beiziehung eines Rechtsanwalts als Betreibungskosten zu erfassen.
EuGH 10.03.2005, Rs C-235/03 (QDQ Media SA/Alejandro Omedas Lecha)

