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Rs C-235/03, Urteil des EuGH vom 10.3.2005

EuroparechtZER 2006/80ZER 2006, 61 Heft 2 v. 1.4.2006

RL 2000/35/EG ; Art 234 Abs 1 EG

Die RL 2000/35/EG kann in einer Rechtsstreitigkeit zwischen Privatpersonen keine unmittelbare Wirkung entfalten und ermöglicht nicht, die Aufwendungen für die Beiziehung eines Rechtsanwalts als Betreibungskosten zu erfassen.

EuGH 10.03.2005, Rs C-235/03 (QDQ Media SA/Alejandro Omedas Lecha)

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