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Rs C-377/02, Urteil des EuGH vom 1.3.2005,

EuroparechtZER 2006/60ZER 2006, 59 Heft 2 v. 1.4.2006

VO 404/93 /EWG; VO 2806/98 /EG; VO 2362/08 /EG; VO 102/1999 /EG; VO 608/1999 /EG

Die Geltendmachung der mangelnden Konformität gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen mit bestimmten Vorschriften der WTO vor Gerichten einen Mitgliedsstaates ist auch dann nicht zulässig, wenn die Widersprüchlichkeit zwischen WTO- und Gemeinschaftsrecht vom Streitbeilegungsgremium der WTO festgestellt wurde.

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