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Rs C-188/03, Urteil des EuGH vom 27.1.2005

EuroparechtZER 2006/36ZER 2006, 56 Heft 2 v. 1.4.2006

Art 2 RL 98/59/EG ; Art 3 RL 98/59/EG ; Art 4 RL 98/59/EG

Der EuGH nimmt eine Definition des Begriffs "Entlassung" vor und erläutert, dass der Arbeitgeber Massenentlassungen erst nach Durchführung und Beendigung des Konsultationsverfahrens und Meldung der geplanten Massenentlassung aussprechen darf.

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