Art 6 Abs 1 lit g RL 86/378/EWG idF RL 96/97/EG ; § 13 Abs 2 MSchG
Der EuGH erläutert, dass eine gesetzliche Regelung, wonach eine im Mutterschaftsurlaub befindliche Arbeitnehmerin keine Anwartschaftsrechte auf eine Versicherungsrente erzielen kann, weil dies die Erlangung eines steuerpflichtigen Arbeitsentgelts voraussetzt, mit den Vorgaben der Betriebspensions-Richtlinie nicht in Einklang steht.

