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Rs C-434/02, Urteil des EuGH vom 14.12.2004

EuroparechtZER 2006/434ZER 2006, 31 Heft 1 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Das in Art 8 der RL 2001/37/EG normierte Werbeverbot für Tabakprodukte zum oralen Gebrauch steht mit der Warenverkehrsfreiheit in Einklang, da der gebotene Schutz der menschlichen Gesundheit einen Rechtfertigungsgrund darstellt.

EuGH 14. 12. 2004, Rs C-434/02 (Arnold Andre GmbH & Co. KG/Landrat des Kreises Herford)

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