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Rs C-463/01, Urteil des EuGH vom 14.12.2004

EuroparechtZER 2006/432ZER 2006, 30 Heft 1 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob Bestimmungen der Verpackungsverordnung vom Geltungsbereich des Art 28 EG umfasst sind und legt dar, dass die in § 9 Abs 2 dVerpackVO normierte Frist von sechs Monaten zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten eines Pfand- und Rücknahmemodells zu kurz ist, um einen Mineralwasserproduzenten die Angleichung seines Produktionssystems zu ermöglichen.

EuGH 14. 12. 2004, Rs C-463/01 (EG-Kommission/Französische Republik)

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