Zusammenfassung: Das Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit einer gewährten staatlichen Beihilfe ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Verfahrensvorgaben des Art 88 EG erfüllt wurden.
EuGH 11. 11. 2004, Verb Rs C-183/02 P und 187/02 P (Daewoo Electronics Manufacturing Espana SA (Demesa) ua/EG-Kommission)

