Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob die Ableistung des Grundwehrdienstes in einem anderen Mitgliedsland als Beschäftigungszeit qualifiziert werden kann und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigungs- bzw Versicherungszeiten zusammengezählt werden dürfen.
EuGH 11. 11. 2004, Rs C-372/02 (Roberto Adanez-Vega/Bundesanstalt für Arbeit)

