Assoziationsratsbeschluss Nr 1/80
Der EuGH hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein nicht 21 Jahre alter oder Unterhalt beziehender Stiefsohn eines türkischen Arbeitnehmers als Familienangehöriger iSv Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates angesehen werden kann.

