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Rs C-275/02, Urteil des EuGH vom 30. 9.2004

EuroparechtZER 2005/287ZER 2005, 143 Heft 5 v. 1.10.2005

Assoziationsratsbeschluss Nr 1/80

Der EuGH hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein nicht 21 Jahre alter oder Unterhalt beziehender Stiefsohn eines türkischen Arbeitnehmers als Familienangehöriger iSv Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates angesehen werden kann.

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