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Rs T-342/02, Urteil des EuG vom 16. 9. 2004

EuroparechtZER 2005/280ZER 2005, 142 - 143 Heft 5 v. 1.10.2005

Art. 230 Abs. 4 EG; VONr 40/94/EG

Im konkreten Fall fühlte sich das TV/Film-Studio MGM durch ein eventuelles Umwandlungsverfahren nach Art. 108 der VONr 40/94/EG beschwert. Der EuG prüfte die Kriterien im Hinblick auf das Widerspruchsverfahren.

EuG 16.09.2004, Rs T-342/02 (Metro-Goldwyn-Mayer Lion Corp./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM))

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