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Rs C-465/01, Urteil des EuGH vom 16. 9.2004

EuroparechtZER 2005/267ZER 2005, 141 Heft 5 v. 1.10.2005

Art 39 EG; VONr 1612/68/EWG; Assoziationsratsbeschluss Nr 1/80

Der EuGH hält in der Entscheidung fest, daß Österreich gegen Art 39 EG und gegen Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates verstoßen hat, da Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR vom passiven Wahlrecht zu einer Kammer ausgeschlossen wurden.

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