Art 39 EG
Der Kurzbeitrag enthält Informationen und Schlagworte zum Verfahren. Im Tenor des EuGH wird festgehalten, daß Artikel 39 EG Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen stehen kann, wonach natürliche Personen, die steuerlich als nicht im Inland wohnend angesehen werden, die dort aber Einkünfte aus Tätigkeiten beziehen, einer Quellensteuer unterliegen können, die keinen Freibetrag oder Abzüge aufgrund der persönlichen Verhältnisse vorsehen.

