Der Beitrag beschäftigt sich mit der Klage eines belgischen Herstellers von Kaffee. Dieser klagte gegen die Etikettierung eines von dem Beklagten hergestellten und ebenfalls in Belgien vertriebenen Katfeeprodukts, das gegen mehrere nationale Vorschriften über die Werbung für Lebensmittel und über deren Etikettierung verstößt. Im Verfahren ging der EuGH auf die Auslegung des Art 2 der RL 1999/4/EG ein.

