Art 49 EG
Der Kurzbeitrag gibt Hinweise wie Schlagworte und Normenverweise zum Verfahren, das sich mit Werbeverboten auseinandersetzte. Hierbei wird festgehalten, daß der freie Dienstleistungsverkehr mangels gemeinschaftlicher Harmonisierungsmaßnahmen durchaus durch nationale Normen eingeschränkt werden kann, die aus den in Art 46 Abs 1 EG iVm Art 55 EG genannten Gründen oder aus zwingenden Gründen von allgemeinen Interesse gerechtfertigt sind.

