Art 29 Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments; Art 230 Abs 4 EG
Der Kurzbeitrag gibt Hinweise wie Schlagworte und Normenverweise zum Verfahren und hält fest, daß Art 29 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments kein Recht einer nationalen Partei begründet, daß sich ihr zugehörige Abgeordnete einer Fraktion anschließen können.

