Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt das Verfahren, in dem der Kläger Bidar einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Deckung seiner Unterhaltskosten in Form eines Studentendarlehens stellte, der in der Folge mit der Begründung abgelehnt wurde, dass er im Vereinigten Königreich nicht auf Dauer ansässig wäre.
EuGH 15.03. 2005, Rs C-209/03 (Bidar)

