Der Kurzbeitrag enthält Informationen, Schlagworte und Fundstellenangaben zur Entscheidung, in der die Klägerin die Bewilligung eines Jahresurlaubsantrags begehrte. Im danach eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren wurde die Auslegung der Art 7 Abs 1 der RL 93/104/EG und Art 11 Nr 2 lit a der RL 92/85/EWG begehrt.

