Art 234 Abs 1 lit a, b EG; Art 141 EG
Die Entscheidung befasst sich mit Fragen zur Auslegung des Art 141 EG hinsichtlich der Ansprüche teilzeitbeschäftigter Dozentinnen, die nicht in das Betriebsrentensystem für Lehrpersonal einbezogen wurden.
Art 234 Abs 1 lit a, b EG; Art 141 EG
Die Entscheidung befasst sich mit Fragen zur Auslegung des Art 141 EG hinsichtlich der Ansprüche teilzeitbeschäftigter Dozentinnen, die nicht in das Betriebsrentensystem für Lehrpersonal einbezogen wurden.
