Art 234 Abs 1 lit a, b EG; Art 141 EG; RL 75/117/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer nationalen Regelung, die die Heirat mit einem Transsexuellen verbietet, und dadurch den Zugang zu Ansprüchen, hier der Bedenkung mit einer Hinterbliebenenrente, versagt.

