Art 234 Abs 1 lit a, b EG; Art 17 EG; Art 18 EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit eines belgischen Beschlusses, nach dem der Namensänderungsantrag für ein Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft (Belgien, Spanien) abgelehnt wurde, da Kinder in Belgien nur den Namen des Vaters führen können, während sich in Spanien der Name aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt.

