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Rs T-158/00, Urteil des EuG vom 30.09.2003: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) / EG-Kommission

EuroparechtZER 2004/268ZER 2004, 61 Heft 2 v. 1.4.2004

Art 230 Abs 4 EG; Art 82 EG; VONr 4064/89/EWG

Im Beitrag finden sich Kurzinformationen zur Entscheidung Rs T-158/00, Urteil des EuG vom 30.09.2003: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) / EG-Kommission.

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