Art 234 Abs 1 lit a, b EG; Art 10 EG; Art 81 EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Kompetenz einer nationalen Wettbewerbsbehörde Rechtsvorschriften, die gegen Art 81 EG verstoßen nicht anzuwenden, und das wettbewerbswidrige Verhalten zu sanktionieren.

