Art 234 Abs 1 lit a, b EG; Art 141 EG; RL 75/117/EWG ; RL 76/207/EWG ; RL 97/81/EG ; dBundesbeamtengesetz
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit der Voraussetzung der Beschäftigung in Vollzeit für eine gewisse Zeit für die Gewährung der Altersteilzeit.

