Art 234 Abs 1 lit a, b EG; RL 86/457/EWG ; RL 93/16/EWG ; RL 76/207/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit des Hamburger Ärztegesetzes, nach dem die vorgeschriebene Ausbildung eine bestimmt Zeit lang in Vollzeitarbeit zu erfolgen hat.

