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Rs C-25/02, Urteil des EuGH vom 09.09.2003: Katharina Rinke / Ärztekammer Hamburg

EuroparechtZER 2004/218ZER 2004, 53 Heft 2 v. 1.4.2004

Art 234 Abs 1 lit a, b EG; RL 86/457/EWG ; RL 93/16/EWG ; RL 76/207/EWG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit des Hamburger Ärztegesetzes, nach dem die vorgeschriebene Ausbildung eine bestimmt Zeit lang in Vollzeitarbeit zu erfolgen hat.

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