Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Eingliederung der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen in eine Kreditanstalt öffentlichen Rechts.
Verb Rs T-228/99, T-233/99, Urteil des EuG vom 06.03.2003: Westdeutsche Landesbank Girozentrale, Land Nordrhein-Westfalen / EG-Kommission

