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Rs T-6/01, Urteil des EuG vom 23.10.2002: Matratzen Concord GmbH / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

EuroparechtZER 2003/290ZER 2003, 57 Heft 2 v. 1.4.2003

Art 230 Abs 4 EG; VONr 40/94/EG

Im Beitrag finden sich Kurzinformationen zur Entscheidung Rs T-6/01, Urteil des EuG vom 23.10.2002: Matratzen Concord GmbH / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

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