Art 234 Abs 1 lit b EG; RL 85/374/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung für fehlerhafte Produkte nach der RL 85/374/EWG , in diesem Fall mit der Frage der Haftung des Krankenhauses für eine fehlerhafte Perfusionsflüssigkeit, die die Niere für die geplante Transplantation des Klägers unverwendbar machte.