Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 28 EG; Art 87 EG; Art 88 Abs 3 EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine nationale Regelung, durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen auferlegt wird eine staatliche Beihilfe darstellt, und ob diese Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.