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Rs C-162/99, Urteil des EuGH vom 18.01.2001: EG-Kommission / Italienische Republik

EuroparechtZER 2001/17ZER 2001, 109 Heft 4 v. 1.8.2001

Art 226 Abs 2 EG; Art 39 EG; Art 42 EG

Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer italienischen Bestimmung, nach der nur Zahnärzte italienischer Staatsbürgerschaft bei Verlegung ihres Wohnsitzes ins Ausland im Kammerregister eingetragen bleiben können.

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