Art 234 Abs 1 lit b EG; RL 76/207/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob die Bevorzugung von Personen, die einen Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet haben, für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen widerspricht.