Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 39 EG; Art 1 der VONr 1612/68/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtskonformität einer nationalen Regelung, nach der die Zusammenveranlagung von Ehepaaren nur möglich ist, wenn beide ihren Wohnort in diesem Land haben.

