Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 25 der RL 77/91/EWG ; Art 29 der RL 77/91/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der missbräuchlichen Berufung auf Gemeinschaftsrecht eines Aktionärs gegen die Herabsetzung und zweimalige Erhöhung des Grundkapitals.
Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 25 der RL 77/91/EWG ; Art 29 der RL 77/91/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der missbräuchlichen Berufung auf Gemeinschaftsrecht eines Aktionärs gegen die Herabsetzung und zweimalige Erhöhung des Grundkapitals.
