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Rs C-50/96, Urteil des EuGH vom 10.02.2000: Deutsche Telekom AG / Lilli Schröder

EuroparechtZER 2000/24ZER 2000, 82 Heft 3 v. 1.6.2000

Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 119 EGV

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des Vorliegens einer mittelbaren Diskriminierung von Frauen, wenn Teilzeitkräfte generell aus einer Zusatzversorgung im Rahmen eines betrieblichen Rentensystems ausgeschlossen werden.

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