Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 119 EGV; Art 11 Nr 2 lit b der RL 92/85/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Entgeltcharakter der Weihnachtsgratifikation, und der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Ausschlusses von Frauen von dieser Gratifikation, die sich zum Auszahlungszeitpunkt im Erziehungsurlaub befinden.

