Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 43 EG; Art 48 EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer deutschen Regelung, nach der steuerliche Vergünstigungen nur Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland, und nicht auch einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte einer anderen europäischen Kapitalgesellschaft gewährt werden.

