Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 56 EG; Art 58 EG; RL 88/361/EWG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtskonformität einer österreichischen Regelung, nach der bei Aufnahme eines Darlehens bei einem gebietsfremden Darlehensgeber eine Gebühr iHv 0,8% der Darlehenssumme anfällt.

