Die als Lehrerin beschäftigte Kl nahm über Weisung ihrer Direktorin an einem Betriebsausflug auf einer Hütte teil. In der Nacht stürzte sie nach Verlassen des Schlafzimmers über eine steile Holzstiege. Der Anlass für das Verlassen des Schlafzimmers blieb ungeklärt. Sie war nicht alkoholisiert. Fraglich war, ob es sich um einen Dienstunfall handelt.

