Die Kl sind EU-Beamte, die außerhalb der Europäischen Union tätig sind. Aufgrund ihrer Tätigkeit außerhalb der EU hatten sie zunächst Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub im Ausmaß von 42 Arbeitstagen. Dieser Urlaubsanspruch wurde (gemäß den anwendbaren EU-Regelungen für Beamte und sonstige Bedienstete) in der Folge schrittweise auf 24 Tage pro Jahr reduziert.

