Der Nationalrat beschloss am 16. 10. 2025 die Nachfolgeregelung zu dem im heurigen Frühjahr abgeschafften Weiterbildungsgeld. Die neue Weiterbildungsbeihilfe wird künftig eine Förderung des Arbeitsmarktservice sein, auf die Teilnehmer keinen Anspruch haben und die nur so lange zur Verfügung steht, bis die dafür vorgesehenen Budgetmittel (150 Mio Euro) noch nicht ausgeschöpft sind. Der Budgetdeckel für die bedeutet damit eine Reduktion um mehr als 75 % des zuletzt für die Bildungskarenz aufgewendeten Geldbetrags. Der Kritik des Rechnungshofs entsprechend soll künftig stärker als bisher die Aus- und Weiterbildung im Zentrum der Bildungskarenz stehen und nicht sonstige Gründe wie die Verlängerung der Babypause oder eine anderweitige betriebliche Auszeit.

