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Bürgergeld-Gesetz in Deutschland Ein Systemwechsel hin zu einem bedingungslosen Grundbedarfseinkommen auf Zeit?

BeitragAufsatzDirk MeyerZAS 2023/13ZAS 2023, 59 - 63 Heft 2 v. 13.3.2023

Das Bürgergeld-Gesetz hat zum 1. 1. 2023 in Deutschland die seit 2005 als "Hartz IV" bekannte Grundsicherung für Arbeitssuchende und das Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) abgelöst. Der Beitrag stellt den Inhalt der Neuregelung dar und fragt insb, ob das Ergebnis eine graduelle Weiterentwicklung bestehender Regelungen ist oder es sich um einen institutionellen Paradigmenwechsel der sozialen Unterstützung handelt. Dabei werden vor allem als zentrale Neuregelungen der Bedarf für Unterkunft und Heizung, das sogenannte Schonvermögen, sowie die Sanktionsabschwächungen bei der Arbeitsvermittlung und die Hinzuverdienstmöglichkeiten beleuchtet. Zuletzt werden Anreizeffekte und ein teils geringer Lohnabstand zum Sozialeinkommen diskutiert.Wesentliche Änderungen zum Sozialgeld nach Hartz IV bestehen in einer zeitnahen, der Preissteigerung angepassten Höhe der Grundsicherung und einem erhöhten Schonvermögen. Als Zeichen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Hilfenehmern können geminderte Sanktionen und der Kooperationsplan bzgl einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelten. Schließlich wurde der Vermittlungsvorrang zugunsten einer Aus- und Weiterbildung eingeschränkt.

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