Am 12. 5. 2022, dem Tag der Pflege, wurde die sog Pflegereform vorgestellt - eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen in den Bereichen Pflegeberufe, Pflegeausbildung sowie Betroffene und deren Angehörige, mit dem Ziel, den dringendsten Herausforderungen im Pflegebereich zu begegnen. Eine der Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels war die Einführung eines Angehörigenbonus, also einer Geldleistung für Fälle der "Pflege daheim". Der Beitrag stellt Genese und Inhalt des Angehörigenbonus dar und diskutiert einige relevante weiterführende Rechtsfragen.Der Angehörigenbonus ist in den Bestimmungen der §§ 21g und 21h BPGG (idF BGBl I 2022/213) geregelt. Diese unterscheiden zwischen pflegenden Angehörigen mit und ohne Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung aufgrund der Angehörigenpflege und leiten daraus jeweils unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen ab, aus denen sich eine Ungleichbehandlung von im Wesentlichen gleichen Sachverhalten ergeben könnte.