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All-in-Klausel und Elternteilzeit

RechtsprechungJudikaturFranz SchrankZAS 2023/7ZAS 2023, 29 - 35 Heft 1 v. 20.1.2023

§ 19d Abs 8 AZG; § 914 ABGB; § 2g AVRAG

Haben die Arbeitsvertragsparteien eine All-in-Vereinbarung abgeschlossen (hier: in der Form, dass im Dienstvertrag die Anzahl der pauschalierten Mehr- und Überstunden festgehalten ist), ruht während der Elternteilzeit jener Teil des Arbeitsentgelts, der für die Leistung von Mehr- und Überstunden bezahlt wird.

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