§§ 3, 5 BPG
Ob den AG eine Nachschusspflicht trifft, ist durch Auslegung der Übertragungsvereinbarung (Leistungszusage) zu beantworten.
Ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens des AN werden keine Beiträge mehr an die Pensionskasse geleistet.
§§ 3, 5 BPG
Ob den AG eine Nachschusspflicht trifft, ist durch Auslegung der Übertragungsvereinbarung (Leistungszusage) zu beantworten.
Ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens des AN werden keine Beiträge mehr an die Pensionskasse geleistet.