Bereitschaftszeiten von AN und deren Einordnung in das nationale sowie unionsrechtliche Arbeitszeitsystem waren schon immer Anlass für den akademischen Diskurs und Auseinandersetzungen in der juristischen Praxis. In den letzten Jahren ließ auch der EuGH erneut mit einigen Urteilen in diesem Bereich aufhorchen. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über den Themenkomplex der Bereitschaftszeit bieten und dabei insb aufzeigen, welche Kriterien für die Einordnung als Arbeitszeit relevant sind.