Mit der am 11. 3. 2022 erlassenen "Vertriebenen-Verordnung" (Vertriebenen-V) (FN ) und dem entsprechenden Erlass des BMA vom 11. 3. 2022 (FN ) ist es auch ukrainischen Flüchtlingen möglich, sich rechtmäßig in Österreich aufzuhalten und erwerbstätig zu sein. Die folgende Checkliste soll AG einen ersten Überblick über alle erforderlichen Schritte bei der Einstellung von ukrainischen Vertriebenen geben.
Abstract aus ZAS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.