Nach einem ungefähr zehnjährigen Vorlauf trat mit 1. 7. 2017 das SV-ZG in Kraft. Es regelt insb die Zuordnung von Erwerbstätigkeiten zur SV der Selbständigen oder Unselbständigen. Die Erwartungen waren hoch, sollte es doch Rechtssicherheit für versicherte Personen und deren Vertragspartner bringen. Die finanzielle Dimension (Beitragslasten) und die grundlegende berufsständische Bedeutung der Zuordnung zur "richtigen" SV erklären die Vehemenz bei der Entstehung. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen des SV-ZG (FN ) nach vier Jahren Praxis. Allerdings gibt es bislang nur Einzelfälle von aus einer GPLA (FN ) heraus abgewickelten Verfahren nach dem SV-ZG. Valide grundlegende Aussagen lassen daher noch auf sich warten. Der Beitrag erklärt auszugsweise einige aufgetretene Probleme im Vollzug des SV-ZG (die Bindungswirkung ausgeklammert).