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Symmetriegebot bei der Kündigung und zusätzliche DG-Kündigungsrechte

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2020/55ZAS 2020, 333 - 339 Heft 6 v. 13.11.2020

Die vom DG einzuhaltende Kündigungsfrist darf nicht kürzer sein als die mit dem DN vereinbarte.

Die unter Berufung auf eine kürzere, nur dem DG eingeräumte Frist erfolgte Lösung hat dieselben Wirkungen wie sonst eine zeitwidrige Kündigung.

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