Der VfGH hat zwei Regelungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes und eine Bestimmung des Sozialhilfe-Statistikgesetzes aufgehoben, die restlichen Anfechtungen des SH-GG jedoch entweder aus formalen Gründen zurückgewiesen oder abgewiesen. Der Beitrag setzt sich mit den Entscheidungsgründen und den Konsequenzen dieser Entscheidung auseinander.
Schlagwörter: