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Verweigerung der Einsichtnahme in Unterlagen setzt voraus, dass diese tatsächlich am Ort der Kontrolle vorhanden sind

ZAS-JudikaturübersichtArbeitsrechtFlorian HörmannZASB 2018/87ZASB 2018, 286 Heft 5 v. 27.10.2018

Entscheidung: VwGH 26.4.2018, Ro 2017/11/0016

Normen: § 7g Abs 2 AVRAG; § 7i Abs 3 AVRAG

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