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Händische Aufzeichnungen können durch Zeugenaussage widerlegt werden

ZAS-JudikaturübersichtArbeitsrechtFlorian HörmannZASB 2018/72ZASB 2018, 236 Heft 4 v. 10.8.2018

Entscheidung: VwGH 22.2.2018, Ra 2017/11/0066

Normen: § 9 Abs 1 AZG; Art 130 Abs 4 B-VG; § 42 VwGVG

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